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Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“

Screening-Information, keine Rechtsberatung und keine Bewertung der Rechtskonformität. Lesen Sie den amtlichen Text und fragen Sie eine Fachperson zu Ihrem Shop. Übersetzung zur Orientierung. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Anhang I Nr. 4a

Die Liste unlauterer Geschäftspraktiken (Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2024/825 geänderten Fassung) umfasst allgemeine Umweltaussagen, bei denen der Unternehmer keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die für die Aussage relevant ist. Erwägungsgrund 9 nennt Beispiele.

Beispiele aus Erwägungsgrund 9 der Richtlinie (EU) 2024/825 (Auswahl).

“umweltfreundlich”, “umweltschonend”, “naturfreundlich”, “ökologisch”, “umweltgerecht”, “klimafreundlich”, “umweltverträglich”, “CO2-freundlich”, “biologisch abbaubar”, “biobasiert”

Was der Scan markiert

Wörter aus der Liste in Erwägungsgrund 9 und der dänischen Verbraucherombudsmann-Leitlinie (z. B. umweltfreundlich, klimafreundlich), mit Hinweis, ob eine Angabe oder ein Siegel im selben Satz steht.

Was der Scan nicht kann

Der Scan liest Text auf öffentlichen Seiten. Er kann Nachweise, Zertifikate oder den Zusammenhang nicht beurteilen und sagt nie, dass eine Formulierung zulässig ist.

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Quelle

Amtlicher Text: Directive (EU) 2024/825

Siehe auch