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Künftige Umweltziele und „Netto-Null“

Screening-Information, keine Rechtsberatung und keine Bewertung der Rechtskonformität. Lesen Sie den amtlichen Text und fragen Sie eine Fachperson zu Ihrem Shop. Übersetzung zur Orientierung. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Artikel 6 Abs. 2 Buchst. d

Artikel 6 Abs. 2 Buchst. d stuft Aussagen über künftige Umweltleistungen als irreführend ein, sofern sie nicht auf einem detaillierten, realistischen und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen beruhen, der regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft wird.

Was der Scan markiert

Formulierungen zu künftigen Zielen oder Ambitionen (z. B. Zieljahr, „Netto-Null“), mit Hinweis, ob ein Plan oder eine Überprüfung genannt wird.

Was der Scan nicht kann

Der Scan liest Text auf öffentlichen Seiten. Er kann Nachweise, Zertifikate oder den Zusammenhang nicht beurteilen und sagt nie, dass eine Formulierung zulässig ist.

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Bis zu 5 Seiten. Sie sehen die ersten Markierungen.

Quelle

Amtlicher Text: Directive (EU) 2024/825

Siehe auch